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Bafög

Für zahlreiche Studentinnen und Studenten stellt das Bafög eine der wichtigsten finanziellen Grundpfeiler für den monatlichen Bedarf dar - doch nur wenige wissen, womit es sich hiermit eigentlich auf sich hat. Das Kürzel Bafög steht dabei für das Bundesausbildungsförderungsgesetzt, welches als finanzielle Absicherung während der Zeit von Studium und Ausbildung dient. So können nicht nur Studenten, sondern unter bestimmten Aspekten auch Schüler und Azubis eine Unterstützung durch Bafög erhalten.

Die Ausbildungsförderung wurde soll den Grundbedarf zum Lebensunterhalt in dieser wichtigen Phase sichern und somit dazu beitragen, dass genügend Zeit und Konzentration für Lernen, Hausarbeiten und natürlich den Besuch von Uni oder FH bleibt. Die Höhe der monatlichen Zahlungen hängt dabei von vielen verschiedenen Faktoren ab - unter anderem dem Einkommen der Eltern, aber auch den Kosten für Miete, Versicherungen und andere Ausgaben. Der Höchstsatz liegt dabei bei etwa 630 Euro monatlich. Dabei gibt es ganz spezifische Einkommensgrenzen: Verdienen die Eltern so viel, dass sie nach den Kriterien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes teilweise oder ganz für die Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder aufkommen müssten, wird die Finanzierung in niedrigerer Höhe oder gar nicht bewilligt.

Eine Vorabinformation darüber, ob der Bafög-Antrag Aussicht aus Erfolg hat, bieten soegannte Bafög-Rechner im Internet oder entsprechende Broschüren vom Bafög-Amt oder den jeweiligen Universitäten. Ein Anrecht auf Richtigkeit dürfen diese Rechner jedoch nicht bieten. Neben dem Einkommen der Eltern spielen auch viele andere Faktoren wie andere gegebenenfalls förderungsberechtigte Kinder für die Bewilligung oder Ablehnung des Bafög-Antrags. Auch nach der Bewilligung gibt es Einiges zu beachten: Das Bafög-Amt fördert das Studium nur bei Einhaltung gewisser zeitlicher Fristen, so dass entsprechende Nachweise vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus wird nur das Erststudium finanziert; ein Wechsel des Studiengangs ist nur in der ersten Phase und auch dann nur nach Absprache förderungsfähig. Nach einer sogenannten Karenzphase muss mindestens ein Teil der gewährten Gelder wieder zurückgezahlt werden. Dies ist jedoch nach Rücksprache recht flexibel sowie dem Gehalt angepasst möglich.