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Bafög
Für zahlreiche Studentinnen und Studenten stellt das Bafög eine der wichtigsten
finanziellen Grundpfeiler für den monatlichen Bedarf dar - doch nur wenige wissen, womit es sich hiermit
eigentlich auf sich hat. Das Kürzel Bafög steht dabei für das Bundesausbildungsförderungsgesetzt, welches als
finanzielle Absicherung während der Zeit von Studium und Ausbildung dient. So können nicht nur Studenten,
sondern unter bestimmten Aspekten auch Schüler und Azubis eine Unterstützung durch Bafög erhalten.
Die
Ausbildungsförderung wurde soll den Grundbedarf zum Lebensunterhalt in dieser wichtigen Phase sichern und
somit dazu beitragen, dass genügend Zeit und Konzentration für Lernen, Hausarbeiten und natürlich den
Besuch von Uni oder FH bleibt. Die Höhe der monatlichen Zahlungen hängt dabei von vielen verschiedenen
Faktoren ab - unter anderem dem Einkommen der Eltern, aber auch den Kosten für Miete, Versicherungen und
andere Ausgaben. Der Höchstsatz liegt dabei bei etwa 630 Euro monatlich. Dabei gibt es ganz spezifische
Einkommensgrenzen: Verdienen die Eltern so viel, dass sie nach den Kriterien des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes teilweise oder ganz für die Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder
aufkommen müssten, wird die Finanzierung in niedrigerer Höhe oder gar nicht bewilligt.
Eine Vorabinformation
darüber, ob der Bafög-Antrag Aussicht aus Erfolg hat, bieten soegannte Bafög-Rechner im Internet oder
entsprechende Broschüren vom Bafög-Amt oder den jeweiligen Universitäten. Ein Anrecht auf Richtigkeit
dürfen diese Rechner jedoch nicht bieten. Neben dem Einkommen der Eltern spielen auch viele andere Faktoren
wie andere gegebenenfalls förderungsberechtigte Kinder für die Bewilligung oder Ablehnung des Bafög-Antrags.
Auch nach der Bewilligung gibt es Einiges zu beachten: Das Bafög-Amt fördert das Studium nur bei Einhaltung gewisser
zeitlicher Fristen, so dass entsprechende Nachweise vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus wird nur das Erststudium
finanziert; ein Wechsel des Studiengangs ist nur in der ersten Phase und auch dann nur nach Absprache förderungsfähig.
Nach einer sogenannten Karenzphase muss mindestens ein Teil der gewährten Gelder wieder zurückgezahlt werden.
Dies ist jedoch nach Rücksprache recht flexibel sowie dem Gehalt angepasst möglich.