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Studienkredit
Neben den Einnahmen aus dem Studentenjob, finanzieller Unterstützung durch die
Familie sowie den Bafög-Leistungen hat sich der Studienkredit als eine weitere wichtige Förderungsmöglichkeit
etabliert. Dabei scheuen sich noch immer viele Studenten, einen entsprechenden Antrag zu stellen - aus Angst,
nach dem Studium in der Schuldenfalle zu sitzen. Dabei ist das Konzept der meisten Studienkredit-Anbieter gerade
ein Anderes: Durch eine regelmäßige finanzielle Bezuschussung des monatlichen Budgets soll es StudentInnen
ermöglichen, sich ganz aufs Studium konzentrieren zu können und dabei immer genügend Geld für den täglichen
Bedarf zu haben. Die Konditionen für die meisten Studienkredite sind dabei - im Gegensatz beispielsweise zu
einem regulären Kredit bei einer Bank - sehr gut, und die Modalitäten zur Abzahlung der Kreditschulden können
flexibel geregelt werden. Neben individuellen Rückzahlungsraten kann in schwierigen Situationen oftmals auch
eine Stundung des Kredits beantragt werden.
Doch kommen wir zurück zu den Vorteilen und Möglichkeiten, die eine Studienfinanzierung mit dem Kredit speziell
für Studierende bietet. Besonders vorteilig ist hier die individuelle Handhabung sowie die relativ großzügigen
Rahmenbedingungen. So wird der Kredit unabhängig vom Einkommen der Eltern, von Bonitätsprüfung und eigenem
Gehalt gewährt. Dies ermöglicht auch Studierenden, die keinen Anspruch auf Bafög haben, eine gute Grundlage
für den monatlichen Bedarf. Auch die Höhe des Kredits kann individuell gestaltet werden und beträgt je nach
Anbieter bis zu etwa 650 Euro. Wer sich für einen Studienkredit interessiert, sollte sich einmal bei seiner
Hausbank umhören - hier können oftmals verschiedene Modelle unterschiedlicher Banken vermittelt werden.
Auch
in den Unis und FHs sowie im Internet findet man schnell passende Anbieter. Nach einem Beratungsgespräch und
der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen kann der Studienkredit dann realtiv schnell bewilligt
werden - wie beim
Bafög gelten aber auch hier Bedingungen, wie beispielsweise die Einhaltung der
Regelstudienzeit sowie entsprechende Nachweise.