IT-Werkstudent (m/w/d) im Bereich Operations
Nebenjobs: Sie sind gewissermaßen das Salz in der Suppe für so manches studentische
Monatsbudget: Wo Bafög, elterliche Unterstützung und
Studienkredit mitunter gerade für das Nötigste reichen,
können individuelle Nebenjobs ein wenig Spielraum für Extras bieten.
Studierende, die ihre Regelstudienzeit überschritten oder aus anderen Gründen nicht (mehr) Bafög-berechtigt sind,
müssen sich zum Teil sogar ganz auf die Einkünfte aus dem Job stützen.
So vielfältig wie die individuellen Lebenssituationen, so vielfältig ist auch die Auswahl
studentischer Nebenjobs
( ob Gastro- / Hoteljobs oder Babysitter):
In der klassischen Variante wird parallel zum Studium gearbeitet. Hierbei sieht der Gesetzgeber
jedoch einige Einschränkungen vor, die verhindern sollen, dass Lernphasen und Unizeiten zu kurz kommen:
Wer einen Posten als Studentische Aushilfe annimmt, darf im Mittel zwischen maximal 19 und 20 Stunden pro
Woche jobben. Im Gegenzug bietet diese Anstellungsform eine ganze Menge Freiheiten und steuerlicher Vorteile
für Studierende. Ohne wöchentliche Stundenbegrenzung, aber dafür mit eingeschränkten Verdienstmöglichkeiten:
Der 450-Euro-Job oder auch Minijob. Wer zu diesen Konditionen angestellt wird, kann zumindest theoretisch
Woche für Woche eine neue Dienstzeit aushandeln - in der Realität bevorzugen die meisten Arbeitgeber jedoch
feste Einsatztage oder zumindest regelmäßige Zeiten. Übrigens: Die Angebote für Studentische Aushilfen und
400-Euro-Jobber unterscheiden sich nur zum Teil. In vielen Jobbörsen für Studenten findet man Arbeitgeber,
die grundsätzlich beide Vergütungsformen anbieten. Darüber hinaus gibt es natürlich auch klassische Minijobs
beispielsweise im Supermarkt oder im Café, die nur auf 400-Euro-Basis angeboten werden.
Eine dritte Variante und ideal für alle, die flexibel sein möchten: Tätigkeiten auf Gewerbeschein bzw.
Rechnung ermöglichen Arbeiten nach Wunsch. Promotiontätigkeiten
, Messepräsentationen oder Mystery Shopping sind dabei nur einige Möglichkeiten, die zum Beispiel über spezialisierte
PR-Agenturen vermittelt werden. Diese Einkünfte müssen jedoch, im Gegensatz zu anderen Vergütungsmodellen,
selbst versteuert werden.