Die meisten Ausbildungsberufe werden über die sogenannte duale Ausbildung angeboten. Dabei bildet das jeweilige Unternehmen die Lehrlinge aus und übernimmt sämtliche Kosten für diese
Ausbildung. So wurde im deutschen Berufsbildungsgesetz explizit festgehalten, dass die Kosten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Berufsausbildung stehen, wie beispielsweise die
Ausbildungsvergütung, Personalkosten, Verwaltungskosten, Prüfungsgebühren usw. vom Ausbildenden zu tragen sind. Allerdings zählen die Kosten für die schulische Berufsausbildung nicht dazu.
Hier gilt der Grundsatz der Kostenfreiheit, weshalb der ausbildende Betrieb gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, diese Art der Ausgaben zu tragen.
Daher kann es unter Umständen vorkommen, dass einige Kosten für den theoretischen Teil vom Lehrling selbst übernommen werden müssen. Hierzu zählen vor allem sämtliche Fahrtkosten zum Unterricht
oder die Kosten für Schulmaterialien. Nicht selten finden bestimmte Unterrichtseinheiten an mehreren Tagen in der Woche nacheinander als Blockunterricht statt. Je nach Entfernung zur Berufsschule
können Kosten für Übernachtungen und Verpflegung hinzukommen. Die Fahrtkosten werden in der Regel vom Betrieb erstattet. Wurde das im jeweiligen Ausbildungsvertrag nicht festgehalten, dann
können diese zumindest von der Steuer, beispielsweise als Reisekosten, abgesetzt werden.
Viele Ausbildungsberufe setzen eine arbeitstypische Kleiderordnung voraus. So ist beispielsweise in manchen Berufen im kaufmännischen Bereich üblich, ein weißes Hemd bzw. einen Anzug zu tragen.
Auch im handwerklichen Bereich wird typischerweise eine besondere Kleidung getragen. Diese Art der Arbeitskleidung wird vom Betrieb in der Regel nicht übernommen. Es kann aber stets über eine
prozentuale Beteiligung verhandelt werden.
Handelt es sich dagegen um eine spezielle Art der Kleidung, die etwa zum Schutz der Gesundheit, wie beispielsweise Schutzmasken oder Sicherheitsschuhe, eingesetzt werden muss, dann ist
der Ausbildungsbetrieb per Gesetz dazu verpflichtet, diese zu übernehmen. Das gilt auch selbstverständlich bei Dienstkleidung oder besonderer einheitlicher Art der Kleidung für alle Arbeitnehmer.
Die Kosten für sämtliche Lern- und Prüfungsmaterialien werden zwar vom Lehrling getragen, allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. So werden beispielsweise bei besonderen Anforderungen
an die Abschlussprüfung, wie etwa bei der Meisterprüfung von Handwerkern, die Ausgaben vom Ausbildungsbetrieb getragen. Auch die Berufsschulen beteiligen sich oft an den Kosten.
Schulische Ausbildung – die Kostenfrage
Eine andere Art der Ausbildung ist mit der sogenannten vollschulischen Ausbildung gegeben. Hierbei handelt es sich entweder um eine Weiterbildung, die im Anschluss an eine
abgeschlossene Berufsausbildung erfolgt oder um spezielle Art der ersten Ausbildung, die überwiegend in der Schule stattfindet.
Die zweite Variante ist in vielen Fällen deckungsgleich mit der dualen Ausbildung, wobei der praktische Teil durch mehrere Praktika abgedeckt wird. Der theoretische Teil wird im
Rahmen eines Vollzeitunterrichts an einer Berufsschule erlernt. Auch eine solche Ausbildung dauert zwei bis dreieinhalb Jahre.
Dies ist durchaus ein üblicher Weg in vielen Berufen im Sozial- und Gesundheitswesen oder in der Informatik. Nicht selten wird eine solche Ausbildung per Fernunterricht absolviert.
Bei einer schulischen Ausbildung müssen die anstehenden Kosten vollständig vom Auszubildenden getragen werden. Handelt es sich um eine staatliche Schuleinrichtung, dann werden zwar
die reinen Ausbildungskosten staatlich gefördert, die zusätzlichen Ausgaben wie Schulbedarf, spezielle Materialien, Fahrtkosten, Verpflegung usw. jedoch nicht. Bei privaten
Berufsfachschulen entstehen zusätzliche Schulgebühren, die der Lehrling selbst tragen muss. Auch ein Ausbildungsgehalt, wie es beim dualen System gesetzlich festgeschrieben ist,
erhalten die Auszubildenden bei einer rein schulischen Ausbildung in der Regel nicht. Eine Ausnahme gibt nur bei einigen wenigen Berufen im Gesundheitswesen, bei denen der
praktische Anteil recht hoch ist und regelmäßigen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Anstalt erfordert.
So kann die Ausbildung finanziert werden
Unabhängig davon, um welche Art der Ausbildung es sich handelt, ist es empfehlenswert, bereits im Vorfeld zu planen, wie die unterschiedlichen Ausgaben getragen werden und der
Lebensunterhalt gesichert wird. Allerdings macht die Tatsache, dass die schulische Ausbildung nicht entlohnt wird, diese Planung zu einer weitaus größeren Herausforderung.
Es ist daher sinnvoll, sich eine Reihe von typischen Finanzierungsmöglichkeiten vor Augen zu führen. Dabei gibt es auch einige staatliche Leistungen, die Sie im Zusammenhang
mit ihrer Ausbildung beantragen können. Einige von ihnen können miteinander kombiniert werden.
Die klassische Art der Absicherung stellt ein Nebenverdienst neben der Ausbildung dar. Ein solcher Nebenjob ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine rein schulische
Ausbildung absolvieren. Handelt es sich um einen Nebenjob, der aus ihrem primären Tätigkeitsfeld stammt, dann können sie auf diese Art und Weise nicht nur Geld verdienen, sondern
auch wertvolle praktische Erfahrungen sammeln. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass eine Nebentätigkeit auch eine zusätzliche zeitliche Belastung mit sich bringt, was
daher ein gutes Zeitmanagement erforderlich macht.
Die Auszubildenden, die das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und ihre erste Ausbildung beginnen, können BAföG beantragen. In Abhängigkeit davon, ob Sie noch bei ihren
Eltern wohnen oder bereits verheiratet sind bzw. mit einem Lebenspartner zusammen wohnen, wird das Einkommen der Eltern oder das des Ehe- bzw. Lebenspartners vorrangig bei der
Ermittlung Ihres monatlichen BAföG-Bedarfs berücksichtigt. Die Leistungen nach BAföG werden bis zu einer bestimmten Höhe und nur für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der
Ausbildung ausgezahlt. Bis zu 10.000 EUR müssen später zurückgezahlt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Auszubildender für die schulische Ausbildung die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhalten. Es ist jedoch
empfehlenswert zunächst die Förderungsfähigkeit nach BAföG zu überprüfen, da die Leistungen nach SGB II nur in bestimmten Ausnahmefällen genehmigt werden.
Mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Auszubildende mit einem monatlichen Zuschuss, der allerdings nur für duale Ausbildung gewährt wird.
Auch bei einer Umschulung nach einer bereits vorhandenen Ausbildung können die Kosten von der Bundesagentur übernommen werden
Eine weitaus weniger bekannte Möglichkeit zur Finanzierung der Ausbildung ist die Beantragung eines staatlichen Bildungskredits vom Bundesverwaltungsamt in Höhe von bis zu 7200 EUR.
Der Bildungskredit kann von Auszubildenden, die das 36. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, zusätzlich zum BAföG beantragt werden, muss jedoch später vollständig getilgt werden.
Wenn Sie kein BAföG mehr erhalten können, dann empfiehlt es sich auch Ihren Anspruch auf Wohngeld zu überprüfen. Dieses können Sie beispielsweise dann erhalten, wenn nicht mehr bei
Ihren Eltern wohnen.
Die KfW ermöglicht Auszubildenden die Beantragung eines einkommensunabhängigen Bildungskredits für die gesamte Dauer der Ausbildung. Allerdings handelt es sich dabei um einen Ratenkredit,
der zuzüglich von Zinsen zurückgezahlt werden muss.